Ausschüttung SEB Global Property Fund am 1. April 2021

Am 1. April 2021 werden EUR 2,15 pro Anteil an die Anleger ausgezahlt. Dies entspricht einer Summe von EUR 0,6 Millionen.

Seit Beginn der Fondsauflösung am 5. Dezember 2013 summiert sich der während der Abwicklungsperiode ausgezahlte Betrag damit auf insgesamt EUR 152,5 Millionen bzw. rund 58,7 % des Fondsvermögens zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandats.

Detaillierte Informationen zur Besteuerung der Ausschüttung und den neuen Regelungen des §17 InvStG, welche ab dem 1. Januar 2020 bei Ausschüttungen aus Investmentfonds in Abwicklung anzuwenden sind, finden Sie hier.

Bis zur endgültigen Auflösung des Fonds müssen angemessene Liquiditätsreserven vorgehalten werden, um sämtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Durch den Einbehalt dieser Liquiditätsrücklagen trifft die Depotbank Vorsorge für eventuelle Nachforderungen der Steuerbehörden, Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen. Weitere Ausschüttungen können vorgenommen werden, sobald sich Risiken mit der Zeit verringern. Über den Zeitpunkt und die Höhe der Ausschüttungen entscheidet die Depotbank.

Die jeweilige depotführende Stelle wird zur Bearbeitung der Auszahlung Zeit benötigen, so dass der Auszahlungsbetrag erst einige Bankarbeitstage nach dem 1. April 2021 gutgeschrieben wird. Die Auszahlung wirkt sich auf den Anteilwert des Fonds aus.

Über den weiteren Verlauf der Auflösung des SEB Global Property Fund informieren wir Sie unverändert im Internet unter www.savillsim-publikumsfonds.de sowie mit den jährlichen Abwicklungsberichten.